Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 127 GNotKG
Rechtskraftwirkung einer Entscheidung im Notarkostenverfahren - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtskraftwirkung einer Entscheidung im Notarkostenverfahren
- notar-drkotz.de
Notarkosten - Rechtskraftwirkung einer gerichtlichen Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GNotKG § 127
Umfang der Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung im Notarkostenverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.02.2018 - 17 OH 57/17
- OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 17.08.2012 - 15 W 383/11
Überprüfung einer für vollstreckbar erklärten notariellen Kostenrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
Es entspricht jedoch weitgehend einhelliger Auffassung, dass wegen der sachlichen Rechtskraftwirkung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Notarkostenverfahren keine Möglichkeit mehr besteht, den Gebührenanspruch des Notars in einem zweiten Verfahren wiederholt einer gerichtlichen Entscheidung zu unterbreiten (…vgl. hierzu die Nachweise bei Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand Nov. 2017, §§ 127-130 Rz. 88;… Wudy in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 2. Aufl., § 128 Rz. 155 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 267; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 154; OLG Schleswig DNotZ 1987, 383).Zwar mag einem Kostenschuldner grundsätzlich dann erneut der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zustehen, wenn im Verfahren über eine notarielle Kostenberechnung durch gerichtliche Neufassung der Kostenberechnung sachlich entschieden wurde und sich der Notar auf der Grundlage der getroffenen gerichtlichen Entscheidung eine Kostenberechnung in vollstreckbarer Form erteilt hat, soweit der Antrag auf Einwendungen gestützt wird, die erst nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entstanden sind (vgl. dazu OLG Hamm FGPrax 2012, 267).
- BGH, 02.03.2017 - V ZB 138/16
Abschiebungshaftsache: Zurückweisung einer Beschwerde vor Verstreichen einer für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
In einem derartigen Fall genügt es, wenn das Beschwerdegericht mit seiner Entscheidung eine angemessene Zeit abwartet (…vgl. dazu Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 64 Rz. 7; BGH ZInsO 2017, 1181 m. w. N., zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 18.06.1996 - 10 W 54/96
Rechtskraft einer gem. § 156 KostO ergangenen gerichtlichen Entscheidung
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
Es entspricht jedoch weitgehend einhelliger Auffassung, dass wegen der sachlichen Rechtskraftwirkung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Notarkostenverfahren keine Möglichkeit mehr besteht, den Gebührenanspruch des Notars in einem zweiten Verfahren wiederholt einer gerichtlichen Entscheidung zu unterbreiten (…vgl. hierzu die Nachweise bei Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand Nov. 2017, §§ 127-130 Rz. 88;… Wudy in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 2. Aufl., § 128 Rz. 155 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 267; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 154; OLG Schleswig DNotZ 1987, 383). - OLG Schleswig, 22.12.1986 - 9 W 32/85
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2018 - 20 W 79/18
Es entspricht jedoch weitgehend einhelliger Auffassung, dass wegen der sachlichen Rechtskraftwirkung einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Notarkostenverfahren keine Möglichkeit mehr besteht, den Gebührenanspruch des Notars in einem zweiten Verfahren wiederholt einer gerichtlichen Entscheidung zu unterbreiten (…vgl. hierzu die Nachweise bei Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand Nov. 2017, §§ 127-130 Rz. 88;… Wudy in Leipziger Gerichts- & Notarkosten-Kommentar, 2. Aufl., § 128 Rz. 155 ff.; OLG Hamm FGPrax 2012, 267; OLG Düsseldorf JurBüro 1997, 154; OLG Schleswig DNotZ 1987, 383).
- LG Offenburg, 22.08.2023 - 4 OH 17/22
Zulässigkeit einer Beschwerde bei denselben Einwendungen gegen neue …
Insoweit ist ein neuerlicher Antrag des Kostenschuldners allenfalls zulässig, soweit es um Aspekte geht, die von der sachlichen Rechtskraftwirkung nicht ausgeschlossen sind, insbesondere Einwendungen, die sich originär aus der zweiten Kostenberechnung ergeben bzw. deren Gründe erst nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung entstanden sind (einhellige Auffassung, unabhängig von der zur Frage des Verfahrensgegenstandes vertretenen Auffassung; vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 17.08.2012 - 15 W 383/11 - juris, Rn. 12; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2018 - 20 W 79/18 - juris, Rn. 9;… so auch Sikora in: Korintenberg, aaO., Rn. 59 zu § 127).